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2G Regel im Sport

Verschärfung der Maßnahmenverordnung - 2G - ab 8. November 2021 

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur noch mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. Tests gelten nicht mehr als Nachweis
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis, Kinder unter 12 Jahre benötigen keinen Nachweis
  • Für TrainerInnen und BetreuerInnen, die einen kommerziellen Beruf ausüben und daher ihrer Arbeit nachgehen, gilt weiterhin 3G. Als TrainerInnen und BetreuerInnen gelten Personen mit einer tennisspezifischen Ausbildung und/oder behördlicher Berechtigung


2G Regel im Sport
User ImageAndreas Kamper, 09. November 2021