VEREINSBETRIEB
- Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind im täglichen Vereinsbetrieb jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen)
- Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten sind ab 29.05. wieder geöffnet
- WC-Anlagen sind offen zu halten
- Empfohlen: Desinfektionsmittel - Hände desinfizieren + Schleppnetze und bei Benützung die Bänke
Tragen von Gesichtsmasken auf der Anlage. Ausgenommen sind davon freilich die Spieler auf dem Platz.- Dokumentation des täglichen Spielbetriebes verpflichtend für jeden Club (elektronisches Tennisplatzbelegungssystem empfohlen)
Die Anlage sollte nicht länger als notwendig besucht werden - keine Zuseher
SPIELBETRIEB
- Doppelspielen ab sofort erlaubt - der Abstand von 2m darf ausnahmsweise kurzzeitig unterschritten werden
TRAININGSBETRIEB (Tennisschule / Trainer)
- hier gelten eigene Verhaltensregeln, die den Schülern vom Trainerteam mitgeteilt werden. Training in Kleingruppen mit Trainer möglich.